Nachbarn

Mein Zaunspalier befindet sich etwa 30 cm von der Grundstücksgrenze entfernt. Als ich meinen Nachbarn um Zustimmung gebeten habe, war das kein Problem für ihn, wenn ich mehr als 20 cm vom Zaun wegbleibe.

Das ist eine gegenseitige Absprache, die jederzeit zulässig ist.

Habe ich jedoch einen Nachbarn, mit dem ich mich streite oder zu dem ich kein freundliches Verhalten pflege, kann das schon zu Problemen führen. Dann müsste ich nachschauen, wo ich dazu vielleicht gesetzliche Regelungen finde. Da könnten beispielsweise Satzungen von Kleingartensparten hilfreich sein. Bessere Informationen erhält man hier z. B. im Artikel 47 AGBGB. Da heisst es:

“Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, dass auf einem Nachbargrundstück nicht Bäume, Sträucher oder Hecken, Weinstöcke oder Hopfenstöcke in einer geringeren Entfernung als 0,50 m oder, falls sie über 2 m hoch sind, in einer geringeren Entfernung als 2 m von der Grenze seines Grundstücks gehalten werden.”

Will ich also beispielsweise ein freihstehendes Spalier bis 2 Meter Höhe an einer Grundstücksgrenze entlang errichten, dann würde ich, wenn mein Nachbar nicht zustimmt, einen Abstand von etwa einem Meter von der Grundstücksgrenze einhalten, schon um zwischen Grenze und Spalier Platz zum Arbeiten zu haben, bei einem höheren Spalier zwei Meter Abstand.

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